Dreck, Mauern und andere Knacknüsse
Wie schon früher erwähnt, erschien es uns sinnvoll, den Aushub nicht in der Gegen herumzukutschieren, sondern ihn möglichst nah abzulegen. Angeboten hat sich die Wiese gerade neben unserem Baugrundstück. Unsere Idee war es, den Nachbarn einen Schutzkegel zu bauen und den prognostizierten "Schadensereignissen" etwas entegegen zu setzen. Oder anders ausgedrückt: wir und die Nachbarn hofften, dass man durch eine solche Massnahme vielleicht die Wohnhäuser, die jetzt in der roten Gefahrenzone stehen, in die blaue Zone zu bringen. Neben einer netten Farbänderung hätte so eine Aenderung rechtliche konsequenzen. In der roten Zone darf überhaupt nicht mehr gebaut werden und wo schon Wohnhäuser stehen, dürfen keine neuen Bauvorhaben mehr genehmigt werden. Zum Beispiel die gewünschte Aufstockund des einen Nachbarn. Aber was sich einfach und gut anhört, zieht einen Kometenschweif an Papier hinter sich her und führt überdies noch nicht mal zum gewünschten Ergebnis.
Sprich: für eine solche Landveränderung auf landwirtschaftlichem Land sind drei Behörden zu konsultieren. Da das Ganze sich als zu kompliziert erwiesen hat und mit zu viel Kosten verbunden ist, werden wir jetzt nur einen Teil des Aushubs auf der Wiese ablegen und Dullen und Löcher begradigen.
Was mich aber wirklich aufregt ist die Ungerechtigkeit, die sich hier gezeigt hat. Wir müssen für unseren Neubau eine Mauer von 80cm Höhe auf der Bergseite bauen, um uns vor möglichen Murgängen (Gerölllawinen) und Geschiebe aus dem nahen Bach zu schützen. Unser Nachbar (der, der gerne Aufstocken würde) kann eine gleiche Mauer auf der Bergseite seines schon gebauten Hauses bauen und kommt damit nicht aus der roten Zone (so wurde ihm uns uns jedenfalls beschieden).
Eine Mauer die auf einem Gelände schützt verliert 30m weiter drüben ihre Wirkung, nur weil das Gebäude bereits steht. Da fragt man sich ja schon, was das soll!
Da ich diesen Text über zwei Tage verteilt geschrieben habe, ist es jetzt sogar so, dass wir unseren Aushub gar nicht auf dem landwirtschaftlichen Land verteilen, sondern doch abtransportieren werden, da nach genauerem nachrechnen und überprüfen, die naheliegende Variante zu teuer kommt. Welch ein Irrsinn!
Sprich: für eine solche Landveränderung auf landwirtschaftlichem Land sind drei Behörden zu konsultieren. Da das Ganze sich als zu kompliziert erwiesen hat und mit zu viel Kosten verbunden ist, werden wir jetzt nur einen Teil des Aushubs auf der Wiese ablegen und Dullen und Löcher begradigen.
Was mich aber wirklich aufregt ist die Ungerechtigkeit, die sich hier gezeigt hat. Wir müssen für unseren Neubau eine Mauer von 80cm Höhe auf der Bergseite bauen, um uns vor möglichen Murgängen (Gerölllawinen) und Geschiebe aus dem nahen Bach zu schützen. Unser Nachbar (der, der gerne Aufstocken würde) kann eine gleiche Mauer auf der Bergseite seines schon gebauten Hauses bauen und kommt damit nicht aus der roten Zone (so wurde ihm uns uns jedenfalls beschieden).
Eine Mauer die auf einem Gelände schützt verliert 30m weiter drüben ihre Wirkung, nur weil das Gebäude bereits steht. Da fragt man sich ja schon, was das soll!
Da ich diesen Text über zwei Tage verteilt geschrieben habe, ist es jetzt sogar so, dass wir unseren Aushub gar nicht auf dem landwirtschaftlichen Land verteilen, sondern doch abtransportieren werden, da nach genauerem nachrechnen und überprüfen, die naheliegende Variante zu teuer kommt. Welch ein Irrsinn!
Wüstenfuchs - 5. Mai, 14:06